Allgemeine Geschäftsbedingungen strike2 GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen strike2 GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

AGBs strike2 GmbH, Friedenstr. 15, D-63801 Kleinostheim bietet seinen Kunden Leistungen aus dem Bereich Vorträge, Seminare, (Online-) Workshops, Content-Erstellung und Beratung an. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen strike 2 GmbH, Friedenstr. 15, D-63801 Kleinostheim („Anbieter“) und dem Kunden in diesen Bereichen. Die einzelnen Leistungen sind in den nachfolgenden Abschnitten dieser AGB genauer bezeichnet und geregelt.


A.) Generelle Regelungen

§ 1 Allgemeines

  1. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Anbieter nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Regelungen unter A. gelten für alle Rechtsgeschäfte, die Regelungen B. bis D. für die dort jeweils speziell bezeichneten Gebiete. Im Fall von Widersprüchen gehen die speziellen Regelungen den allgemeinen Regelungen vor.

  2. Soweit einzelvertragliche Bestimmungen bestehen, die von den Regelungen dieser AGB abweichen, gehen die einzelvertraglichen Bestimmungen vor.

  3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können nur Unternehmer sein. Unternehmer nach § 13 BGB sind natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.

  5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  6. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz unseres Unternehmens in 63801 Kleinostheim.

  7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.


B.) Vorträge und Workshops


§ 1 Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter bietet Vortragsleistungen, Seminare und (Online-) Workshops an (nachfolgend „Veranstaltungen“).

  2. Die Leistungsbeschreibung sowie die fällige Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen, konkreten Angebot.

  3. Die maximale Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen des Anbieters liegt bei 12 Personen.


§ 2 Vertragsschluss

Bei den vom Anbieter veröffentlichten Leistungsbeschreibungen auf der Webseite oder in Publikationen handelt es sich um unverbindliche Angebote. Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein konkretes Angebot, das der Kunde innerhalb von 30 Tagen annehmen kann. Nach Zustandekommen des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden eine Buchungsbestätigung aus.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    2. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, werden tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Benzin, Hotelkosten etc.) sowie Auslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.

    3. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die Gebühren sind vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen.

    4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Vergütung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Vergütung während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem ist der Anbieter bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen. Der Anbieter behält sich zusätzlich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


§ 4 Stornierung, Termin- oder Ortswechsel, Nichterscheinen

  1. Die Buchung des Kunden ist verbindlich. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist eine Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

  2. Eine Terminverlegung ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro berechnet.

  3. Nimmt der Kunde die Veranstaltung nicht wahr, behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltungsgebühr voll zu berechnen.

  4. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Schäden nicht oder in einem geringeren Maß entstanden sind als in Höhe der genannten Gebühren.


§ 5 Absagen durch den Veranstalter

Der Anbieter ist berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine in der Leistungsbeschreibung angegebene erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht wird,

  • wenn wider Erwarten die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine Durchführung der Veranstaltung nicht zur Verfügung stehen,

  • wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist,

  • wenn der Referent erkrankt ist und dem Anbieter kein Ersatz zur Verfügung steht.

Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über entsprechende Umstände informieren und eine bereits errichtete Vergütung umgehend erstatten.


§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich:

  • nachhaltige Störungen der Veranstaltungen des Anbieters zu unterlassen,

  • die Veranstaltungen des Anbieters nicht für die Anwerbung von anderen Kunden oder zum Verkauf von Produkten/ Dienstleistungen zu missbrauchen,

  • nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln, die Reaktionsfähigkeit und Körperbefinden beeinträchtigen, an den Veranstaltungen des Anbieters teilzunehmen,

  • bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit einem Arzt abzusprechen, ob eine Teilnahme unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes möglich ist,

  • den Anbieter vor der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Probleme zu informieren,

  • die Weisungsbefugnis des Anbieters im Rahmen der Veranstaltung zu akzeptieren.

  1. Verletzt der Kunde seine Pflichten aus 6.1 ist der Anbieter berechtigt den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Anbieter behält sich in diesen Fällen vor die Veranstaltungsgebühr anteilig bzw. in voller Höhe zu berechnen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in einem geringeren Maß entstanden ist.


§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern Anbieter und Kunde die Erbringung der Leistungen in Form eines Webinars vereinbart haben, schafft der Kunde auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen des Anbieters im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Qualitätseinbußen, zu Verzögerungen oder zu Mehraufwänden führen.

  2. Sofern Workshops -und Seminare vom Anbieter in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt werden, stellt der Kunde dem Anbieter alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er stellt dem Anbieter geeignete Räume zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, die mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard ausgestattet sind und über einen kostenfreien Internetzugang verfügen.


§ 10 Organisatorische Änderungen

Der Anbieter ist berechtigt Ort und Zeitpunkt der Veranstaltungen zu ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall besteht ein besonderes Rücktrittsrecht des Kunden.

 

§ 11 Verschwiegenheitspflicht

Der Anbieter verpflichtet sich die während der Veranstaltung von den Kunden bekannt gewordenen persönlichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.


§ 12 Haftung

  1. Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, einen Vertreter des Anbieters oder einen Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes haften wir unbeschränkt.

  2. Sofern der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt, haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

  3. Sofern der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


§ 13 Urheberrecht

  1. Die Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen.

  2. Eine Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weiterhabe der Veranstaltungsunterlagen an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.


C.) Beratungsleistungen

§ 1 Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Beratungsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt auch dienstvertraglicher Basis im Sinne des § 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Zwischen den Parteien wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Anbieter trägt selbst für die Abgaben der Sozialversicherung und weitere steuerliche Belange Sorge und stellt den Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.

  2. Der Anbieter ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu werden.

  3. Gegenstand und Umfang der Leistung sowie die fällige Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

  4. Die Beratungsleistungen des Anbieters stellen allgemeine Empfehlungen und Einschätzungen dar. In keinem Fall übernimmt der Anbieter durch die Beratung eine Garantie oder gewährleistet einen bestimmten Erfolg.

  5. Der Anbieter kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen.


§ 2 Vertragsschluss

Auf entsprechende Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein konkretes Angebot für die angefragte Leistung, das der Kunde innerhalb von 30 Tagen annehmen kann.


§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

  2. Der Kunde ist berechtigt den Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen. In diesem Fall hat der Anbieter einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Soweit die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vom Anbieter erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

  3. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunden mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


§ 4 Vergütung

  1. Es gilt die zwischen den Parteien in den Individualvereinbarung geregelte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Angebote vom Anbieter sind als unverbindliche Kostenschätzungen anzusehen, soweit dort nicht ausdrücklich Festpreise angeboten werden. Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die üblicherweise von Anbieter veranschlagten Sätze.


  1. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, werden tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Benzin, Hotelkosten, Parkhaus, Reisekostenpauschale: 0,65 EUR/Kilometer, etc.) sowie Auslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.

  2. Die Abrechnung bei Vereinbarung eines Festpreises erfolgt nach Beendigung der Leistung. Bei der Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand erfolgt eine monatliche Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Aufwand. Der Anbieter kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail versenden. Eine Zahlung hat spätestens 10 Tage nach Versand der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto vom Anbieter zu erfolgen.


  1. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Vergütung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Vergütung während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem ist der Anbieter bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen. Der Anbieter behält sich zusätzlich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  2. Der Anbieter ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


§ 5 Leistungsänderungen

  1. Will der Kunde den Leistungsgegenstand wesentlich ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch gegenüber dem Anbieter zu äußern. Der Anbieter prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der geschätzten Aufwände und der zeitlichen Einschätzungen haben wird.

  2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Anbieter dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

  3. Der Anbieter kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn dem Anbieter deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist. Erkennt der Anbieter, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht ausgeführt werden können, so teilt der Anbieter dem Kunden dies mit.

  4. Die Vertragsparteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.

  5. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim bisherigen Leistungsgegenstand.

  6. Möglicherweise von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

  7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach den vereinbarten Sätzen berechnet. Wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen, gelten die üblicherweise vom Anbieter veranschlagten Sätze.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Kunde hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden.

  3. Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Anforderung durch den Anbieter zu erbringen. Für die Erbringung weiterer Mitwirkungshandlungen ist Anbieter berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Im Übrigen hat der Kunde auf Anschreiben oder Anfragen vom Anbieter grundsätzlich spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu reagieren.

  4. Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

  5. Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen vom Anbieter im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Qualitätseinbußen, zu Verzögerungen oder zu Mehraufwänden führen.

  6. Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

  7. Der Anbieter ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.


§ 7 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden an den für ihn individuell hergestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist untersagt.

  2. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. Der Anbieter kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.


§ 8 Termine

  1. Termine zur Leistungserbringung sind für den Anbieter nur dann verbindlich, wenn sie dem Kunden durch den Anbieter ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt werden.

  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Anbieter nicht zu vertreten und berechtigen den Anbieter, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen.


§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.

  2. Der Anbieter haftet darüber hinaus für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  3. Soweit der Anbieter die Arbeitsergebnisse nach Anweisung des Kunden und/oder auf der Grundlage vom Kunden gelieferter Inhalte erstellt, übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass die Arbeitsergebnisse rechtskonform sind. Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte übernimmt der Anbieter in keinem Fall eine Haftung. Es obliegt dem Kunden, die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen vor deren Veröffentlichung rechtlich überprüfen zu lassen.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  5. Der Anbieter steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung vom Anbieter erbrachten Arbeitserzeugnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis vom Anbieter auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

  6. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Kunde dies dem Anbieter nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach Wahl des Anbieters entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

  7. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.

  8. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  9. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 11 Geheimhaltung

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

  2. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  4. Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

  5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

  6. Der Anbieter darf auch ohne Einwilligung des Kunden diesen auf der eigenen Website als Referenzkunden nennen. Der Anbieter darf ferner mit Einwilligung des Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.



D.) Erstellung von Webcontent

§ 1 Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden den von ihm benötigten Inhalt in Form von Grafiken, Bildern, Texten, Daten (nachfolgend „Content“) zur Verfügung.

  2. Gegenstand und Umfang der Leistung sowie die fällige Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung. Der Anbieter ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu werden.

  3. Der Anbieter kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen.


§ 2 Vertragsschluss

Auf entsprechende Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein konkretes Angebot für die angefragte Leistung, das der Kunde innerhalb von 30 Tagen annehmen kann.


§ 3 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden -unter der Bedingung, dass das nach der Individualvereinbarung zu zahlende Entgelt vollständig entrichtet wurde- das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht, den Content in der übermittelten Fassung in dem individualvertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

  2. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt, seine eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten das Recht einzuräumen, den Content zur Nutzung in einer Datenbank anzupassen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu ändern oder sonst zu verarbeiten.

  4. Im Fall der Rückabwicklung des Vertrags entfallen auch die Nutzungsrechte rückwirkend. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Content unverzüglich aus seinem Angebot zu entfernen und ihm vom Anbieter überlassene Daten sowie jegliche von ihm angefertigte Kopie des Contents zu löschen.


§ 4 Vergütung

  1. Der Kunde zahlt dem Anbieter für die Überlassung der Nutzungsrechte innerhalb von 2 Wochen nach Zurverfügungstellung des Contents, die in der Individualvereinbarung benannte Vergütung zzgl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

  2. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Vergütung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Vergütung während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem ist der Anbieter bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen. Der Anbieter behält sich zusätzlich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  3. Der Anbieter ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Umgebung, in die der Content eingebettet werden soll, jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entspricht.


§ 6 Freiheit des Contents von Rechten Dritter, Konformität mit gesetzlichen Vorschriften

  1. Der Anbieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Content zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung keinen gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Inhalt aufweist.

  2. Der Anbieter erklärt, die für die Einräumung der gewährten Rechte an dem Content zu besitzen. Er garantiert, dass die dem Kunden eingeräumten Rechte nicht bereits vollständig auf Dritte übertragen wurden oder mit Rechten Dritter belastet sind, Dritte nicht mit deren ausschließlicher Ausübung beauftragt wurden und bei Vertragsschluss keine anderen, mit Rechten Dritter in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen bestehen, die die Rechtseinräumung be- oder verhindern könnten.

  3. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.

  4. Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Kunden, wenn und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt.


§ 7 Geheimhaltung

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

  2. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  4. Der Anbieter darf auch ohne Einwilligung des Kunden diesen auf der eigenen Website als Referenzkunden nennen. Der Anbieter darf ferner mit Einwilligung des Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.


§ 8 Haftung

  1. Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und auf die er vertraut hat, wobei die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

  2. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Personenschäden, bei Arglist und übernommenen Garantien ist der Höhe nach unbeschränkt.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Stand der AGB: Januar 2020

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